Zusammenfassung


  1. Der Erbgutstrang des SARS-CoV-2 ist nur ein Modell, das anhand eines Alignments kreiert wurde.  In der Publikation von Fan Wu et al, in Nature, Vol 579 vom 3.2.2020, in der das Genom (kompletter Erbgutstrang) des SARS-CoV-2 zum ersten Mal vorgestellt wurde, wurde zur Vorlage aller weiteren Alignments aller anderen Virologen und Biochemikern.
  2. Das Genom (Erbgutstrang) des SARS-CoV-2 wurde nie isoliert, es wurde lediglich die gesamte aus einer Bronchiallavage (BALF) eines Patienten gewonnene RNA genutzt.
  3. Zu keiner Zeit wurde ein ganzes und intaktes Virus isoliert.
  4. Es wurden keine Kontrollexperimente durchgeführt, die ausschließen, dass es sich bei den Gensequenzen um gewebeeigene Strukturen handelt. 
  5. Ein PCR-Test wurde von Prof. Christian Drosten entwickelt, welcher auf Annahmen beruht, die zu damaligen Zeit überhaupt keine wissenschaftliche Grundlage hatte und heute nur eine offensichtlich pseudo-wissenschaftliche Rechtfertigung hat, die sich bei der Überprüfung als irrig herausstellt und sich selbst widerlegt.
  6. Alle Virologen weltweit sind Opfer dieser gleichen Fehlannahme, da sie fundamentale wissenschaftliche Praxis missachteten, oder nicht überprüften.
  7. Durch die Entdeckungen von Dr. Ryke Geerd Hamer über die wirklichen Ursachen der Krankheiten als Phasen von Sinnvollen Biologischen Sonderprogrammen wurde nachprüfbar belegt, dass es keine Infektion und damit auch keine Krankheitserreger gibt.
  8. Die Medien erzeugten eine Panik, für die zu keiner Zeit eine Grundlage bestand.

Fazit

Als das Infektionsschutzgesetz IfSG am 1. Januar 2001 in Kraft trat, waren die medizinischen Hypothesen, die seine Existenz rechtfertigen würden, schon seit Jahren widerlegt.

Die Krankheiten sind immer Phasen von Sinnvollen Biologischen Sonderprogrammen, die ausschließlich durch einen Biologischen Konfliktschock ausgelöst werden.

 

 

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), mit dem alle Corona-Maßnahmen legitimiert werden, fordert in § 1 die Wissenschaftlichkeit als Grundlage für das Handeln aller Beteiligten.

Das Handeln "entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft" ist aus den oben angeführten Gründen nicht gegeben.

Wird der heutige Stand der Wissenschaft (die jederzeit nachprüfbaren Biologischen Naturgesetze) berücksichtigt, sind alle Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen - damit auch die sogenannten Corona-Maßnahmen - sinnlos und  nicht gerechtfertigt.