Als das Infektionsschutzgesetz IfSG am 1. Januar 2001 in Kraft trat, waren die medizinischen Hypothesen, die seine Existenz rechtfertigen würden, schon seit Jahren widerlegt.
Die Krankheiten sind immer Phasen von Sinnvollen Biologischen Sonderprogrammen, die ausschließlich durch einen Biologischen Konfliktschock ausgelöst werden.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG), mit dem alle Corona-Maßnahmen legitimiert werden, fordert in § 1 die Wissenschaftlichkeit als Grundlage für das Handeln aller Beteiligten.
Das Handeln "entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft" ist aus den oben angeführten Gründen nicht gegeben.
Wird der heutige Stand der Wissenschaft (die jederzeit nachprüfbaren Biologischen Naturgesetze) berücksichtigt, sind alle Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen - damit auch die sogenannten Corona-Maßnahmen - sinnlos und nicht gerechtfertigt.
"Mein Freund, die Kunst ist alt und neu.
Es war die Art zu allen Zeiten,
Durch Drei und Eins, und Eins und Drei
Irrtum statt Wahrheit zu verbreiten.
So schwätzt und lehrt man ungestört;
Wer will sich mit den Narr´n befassen?
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört,
Es müsse sich dabei doch auch was denken lassen."
Johann Wolfgang Goethe, Faust, der Tragödie Erster Teil